2 Erwachsene (Eltern oder Grosseltern) inkl. eigene Kinder, Enkelkinder oder Jugendliche
Jugendliche ab dem 14. Geburtstag bis zum vollendeten 17. Altersjahr dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person selbständig bouldern
Kinder bis zum vollendeten 13. Altersjahr dürfen sich in der Anlage ausschließlich in Begleitung und zugleich unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen aufhalten